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Japan: Okunishi Masaru

Seit 35 Jahren in der Todeszelle

Er wurde zum Tode verurteilt, nachdem man ihn für schuldig befunden hatte, am 28. März 1961 fünf Frauen aus der Stadt Nabari im Süden von Japan vergiftet zu haben. Unter den Opfern befanden sich seine Frau und seine Geliebte. Man beschuldigte ihn, die Opfer mit Wein vergiftet zu haben, der mit landwirtschaftlichen Chemikalien versetzt worden war - jedoch konnte der Tatbestand nie bewiesen werden.

Okunishi Masaru gestand das Verbrechen nach langen Polizeiverhören, in denen man ihn gefoltert haben soll. Später während dem Gerichtsverfahren zog er sein Geständnis zurück und wurde aufgrund mangelnder Beweise frei gesprochen. In der Folge wurde der Freispruch jedoch in einem Berufungsverfahren durch ein höheres Gericht aufgehoben, und Okunishi Masaru wurde zum Tode verurteilt.

Das Todesurteil wurde am 15. Juni 1972 auch vom Obersten Gerichtshof bestätigt. Als er zum siebten Mal Rechtsmittel gegen das Urteil erhob, kam das Strafgericht in Nagoya schliesslich seinem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens nach, und der Prozess wurde im April 2005 wieder neu aufgenommen. Das Verfahren wurde jedoch bald wieder eingestellt, vermutlich weil man befürchtete, dass eine etwaige Aufhebung des Todesurteils einen negativen Einfluss auf die Akzeptanz der Todesstrafe in der japanischen Öffentlichkeit haben könnte.

Okunishi Masaru hat inzwischen alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausgeschöpft und könnte jederzeit hingerichtet werden, es sei denn, der japanische Justizminister begnadigt ihn, oder das Verfahren würde erneut aufgenommen. Sehr geehrter Herr Minister,

Ich schreibe Ihnen, um gegen das Todesurteil von Okunishi Masaru zu protestieren, der angeblich am 28. März in der Stadt Nabari fünf Frauen, darunter seine Frau und seine Geliebte, mit landwirtschaftlichen Chemikalien vergiftet haben soll. Obwohl der Tatbestand nie bewiesen werden konnte und Okunishi Masaru sein in den Polizeiverhören gemachtes Geständnis während dem Gerichtsverfahren zurück gezogen hatte, wurde sein Todesurteil am 15. Juni 1972 vom Obersten Gerichtshof bestätigt.

2005, also nach 33 Jahren in Haft, erreichte Okunishi Masaru schliesslich, dass das Strafgericht von Nagoya das Verfahren wieder neu aufnahm. Der Prozess begann im April 2005, wurde jedoch bald wieder eingestellt, vermutlich weil man befürchtete, dass eine etwaige Aufhebung des Todesurteils in Japan einen negativen Einfluss auf die Akzeptanz der Todesstrafe in der japanischen Öffentlichkeit haben könnte.

Okunishi Masar, der sich nunmehr seit 35 Jahren in der Todeszelle befindet, hat inzwischen alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausgeschöpft und könnte jederzeit hingerichtet werden. Dies obwohl er vielleicht unschuldig ist.

Schreiben Sie einen Appellbrief an den japanischen Justizminister und fordern Sie ihn auf, Okunishi entweder zu begnadigen oder eine vollständige Wiederaufnahme des Verfahrens einzuleiten.

Schreiben Sie einen höflich formulierten Brief an

Minister Hatoyama Kunio Ministry of Justice 1-1-1 Kasumigaseki Chiyoda-ku, Tokyo 100-8977 JAPAN

Telefax: (00 81) 3 3592 7088 oder (00 81) 3 5511 7200.
E-Mail: webmaster@moj.go.jp

Kopie an Japanische Botschaft Engestrasse 53 Postfach 3000 Bern 9

Fax: 031 300 22 55
E-Mail: eojs@bluewin.ch
und: jicc@bluewin.ch